Mehr ökumenische Gemeinschaft
Im Vorfeld des Besuches von Papst Johannes Paul II. in Deutschland wand- ten sich evangelische Theologen mit einem Memorandum an die Öffent- lichkeit: „Mehr ökumenische Gemeinschaft“ (Beilage zum Materialdienst 31 (1980), Heft 5, September/Oktober 1980). 33 Erstunterzeichnende schlossen sich den Thesen der Leiter der Evangelischen Akademie Arnoldshain, Martin Stöhr, und des Konfessionskundlichen Instituts, Dr. Reinhard Frieling, an. Wir dokumentieren Auszüge, die nach über dreißig Jahren nichts von ihrer Aktualität verloren zu haben scheinen:
These 2
Im „Land der Reformation“ leiden wir bis heute darunter, dass die Christen beider Konfessionen oft nur das Trennende gesehen und sich gegenseitig verketzert haben. Dieser Konfessionsstreit hat viel Leid über das deutsche Volk gebracht. In der ökumenischen Bewegung haben wir inzwischen ge- lernt, das Gemeinsame im katholischen und evangelischen Glauben zu be- tonen und die bestehende Glaubensgemeinschaft für wesentlicher anzusehen als die konfessionellen Unterschiede. Wir sind darum dankbar, dass im Blick auf die Confessio Augustana auch Papst Johannes Paul II. betonte, „wie breit und fest die gemeinsamen Fundamente unseres christ- lichen Glaubens gegründet sind“ ...
These 6
In einer Ansprache vor dem Sekretariat für die Einheit der Christen sagte Papst Paul VI. 1967: „Wir sind uns vollkommen bewusst, dass der Papst das größte Hindernis auf dem Weg zum Ökumenismus ist.“ Inzwischen ist deutlich geworden, dass es jenseits der Alternative „Unterwerfung unter den Papst“ oder „Abschaffung des Papsttums“ durchaus Ansätze zu einer Verständigung gibt. Nahezu alle Kirchen bejahen es grundsätzlich, dass die Kirche auf universaler Ebene Strukturen der Einheit braucht ...
Thesen 10 und 11
... Der römisch-katholischen Formel, die Einheit der Kirche stelle sich als „Gemeinschaft mit und unter dem Papst“ dar, möchten wir als evangelisch- ökumenische Formel gegenüberstellen: „Gemeinschaft mit, aber nicht unter dem Papst.“ Diese Überlegungen veranlassen uns zu folgenden Fragen:
Kann der Papst um der Einheit der Kirche willen auf historisch gewachsene Rechte verzichten und eine ökumenische Entwicklung einleiten, bei der er von den nicht-römisch-katholischen Christen keine Anerkennung des Un- fehlbarkeitsdogmas und des Jurisdiktionsprimats fordert?
Kann der Papst als Promotor der Einheit der Kirche in Verbindung mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen die Initiative zu einer neuen Form univer- saler konziliarer Gemeinschaft ergreifen, indem er eine Universale Ver- sammlung aller Kirchen herbeiführt, um vor aller Welt ein ökumenisches Bekenntnis des Glaubens abzulegen?

