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17. März 2010
 

Amt und Würde - Anspruch und Wirklichkeit

Amt und Würde – Anspruch und Wirklichkeit

Angesichts der dramatischen Fälle von sexuellem Missbrauch durch Geistliche (katholischer wie protestantischer Provenienz) flammt innerhalb der katholischen Kirche die Diskussion um den Zölibat neu auf. Fast reflexartig werden Stimmen laut, die dazu auffordern, über eine Abschaffung oder Lockerung der priesterlichen Ehelosigkeit nachzudenken. Dies geschieht gerade in der katholischen Kirche selbst, sowohl aus der Sicht von Laien als auch aus den Reihen des Klerus. Für die Laien regt z.B. der derzeitige Vorsitzende des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZDK), Alois Glück, an, über die Zölibatspflicht für Priester nachzudenken. Ihm stimmen der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke und der Salzburger Erzbischof Alois Kothgasser ausdrücklich zu. Kothgasser überlegt z.B., ob der Zölibat die „angemessene Lebensform“ für Priester darstellt. Eingehender befasst sich der beim Vatikan schon länger in Ungnade gefallene katholische Theologe Hans Küng. Für ihn ist der Zölibat „Ausdruck einer verkrampften Einstellung der katholischen Kirchenleitung zur Sexualität.“ Küng erkennt im Zölibat die „Wurzel allen Übels“.

Gegenüber diesen massiven Vorwürfen verhallt der Hinweis oft ungehört, dass der Zölibat nicht in einen strukturellen Zusammenhang mit Missbrauch gebracht werden kann. Laut dem Freiburger Erzbischof Robert Zolltisch hat der sexuelle Missbrauch „weder etwas mit dem Zölibat zu tun, noch mit Homosexualität, noch mit der katholischen Sexuallehre“. Dass sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Zölibat nicht in Zusammenhang gebracht werden sollen, betont auch der bekannte Psychiater Manfred Lütz unter Hinweis auf eine Fachtagung in Rom. Offensichtlich ist der Zölibat vor allem das deutlichste und bekannteste Symbol des Unbehagens, das von breiten Teilen des Kirchenvolkes empfunden wird, wenn die katholische Sexualmoral in den Blick kommt. Dies wird deutlich, wenn gerade im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch durch einzelne Geistliche die Glaubwürdigkeit der ganzen Institution Kirche laut einer repräsentativen Umfrage und der Einschätzung des Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse dramatisch einbricht.

Es ist also nicht zu übersehen, dass zwischen der religiösen und der ethischen Botschaft der Kirche nicht sauber getrennt wird, sondern beide miteinander zusammen hängen. Diese Vermischung von Religion und Moral hat aber bereits der „Kirchenvater des 19. Jahrhunderts“, Friedrich D.E. Schleiermacher, in seinen „Reden über die Religion“ als einen Grund der Verachtung von Religion erkannt. Die Gebildeten weisen laut Schleiermacher auf „eine Menge garstiger unmoralischer Flecken“ in der Religion hin, um jene u.a. mit dieser Begründung vernachlässigen zu können. Schleiermacher weist zwischen Religion und Moral dagegen einen „schneidenden Gegensatz“ auf: Im Gegensatz zur Moral will Religion nicht „ein System von Pflichten“ erstellen, sondern das Universum anschauen und darin Offenbarung finden. So fordert er von der Religion „bei den unmittelbaren Erfahrungen vom Dasein und Handeln des Universums, bei den einzelnen Anschauungen und Gefühlen“ stehenzubleiben. Eine unmittelbare Kopplung von Religion und Moral kann es demnach nicht geben.

Blickt man mit diesem Hintergrund auf die lehramtliche katholische Moraltheologie, so scheint hier jener von Schleiermacher kritisierte Fall vorzuliegen, dass „aus der Natur des Menschen und seines Verhältnisses gegen das Universum ein System von Pflichten“ deduziert wird: „sie gebietet und untersagt Handlungen mit unumschränkter Gewalt.“ Im Gegensatz zu Schleiermacher verweist das katholische Lehramt in Gestalt von Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Veritatis splendor“ aus dem Jahr 1993 ausdrücklich darauf, dass kein Bereich der Moral ausschließlich einer autonomen Vernunft unterliegt, sondern im Gegenteil jeder Bereich des Lebens durch die Auslegungskompentenz des Lehramtes hinsichtlich der göttlichen Offenbarung betroffen ist. Von daher erhebt das Lehramt den Anspruch, „Handlungen zu bezeichnen, die in sich selber mit den Forderungen des Glaubens übereinstimmen und seine Anwendung im Leben fördern, aber auch jene Handlungen, die aufgrund ihres inneren Schlechtseins mit diesen Forderungen unvereinbar sind. Durch die Verkündigung der Gebote Gottes und der Liebe Christi lehrt das Lehramt der Kirche die Gläubigen auch konkrete Einzelgebote und verlangt von ihnen, sie gewissenhaft als sittlich verpflichtend zu betrachten.“ (VS 110)

Durch diese Einbindung erlangen auch moralische Aussagen in ähnlicher Weise einen quasi unfehlbaren Status. Weil diese Unfehlbarkeit nun wiederum in Gestalt des Papstes letztlich der ganzen Kirche zugesagt ist, wird ersichtlich, wie leicht der hohe Anspruch, den die katholische Kirche für sich als Institution und für ihre Verkündigung erhebt, auch auf ihr moralisches Handeln übergehen kann. Gerade an der unumschränkten Lehrautorität, die dem kirchlichen Lehramt im Rahmen der katholischen Ekklesiologie zukommt, bemisst sich nun die moralische Fallhöhe, die die verschiedenen Missbrauchsfälle erst zum Problem der Glaubwürdigkeit machen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang immerhin die Veröffentlichung eines Leitartikels im L‘Osservatore Romano vom 11. März 2010, in dem Lucetta Scaraffia, Historikerin an der Sapienza-Universität in Rom, die Meinung vertritt, dass Frauen in den Kirchenleitungen die Missbrauchsfälle verhindert hätten. Interessant an diesem Vorstoß ist für uns weniger die diskussionsbedürftige These an sich, sondern die Richtung, die sie anzeigt: Ist hier vielleicht die Struktur der Kirche im Blick? Dann wäre dies eine Perspektive, die die Institution in den Blick nimmt und nicht lediglich Einzelfälle aneinanderreiht. Das wiese den Weg zu einer vollkommenen Aufklärung der Missbrauchsfälle.

Paul Metzger

 

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