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09. Dezember 2009
 

Ein Lehrstück: 10 Jahre GER

10 Jahre sind seit der Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungserklärung" (GER) vergangen. Ein Lehrstück? Bild: shutterstock.com

 

Landesbischof Professor Dr. Friedrich Weber schreibt in seinem Leitartikel für den Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts (MD) unter dem Titel
Ein Lehrstück: 10 Jahre GER

"Die heftigen und leidenschaftlichen Debatten um die ‚Gemeinsame Erklärung‘ sind verständlich, da es bei der Rechtfertigungslehre nicht um ein Lehrstück neben anderen geht, sondern um den zentralen Punkt, an dem sich die Wege in der Reformation getrennt haben. In diesem Zusammenhang lohnt es sich daran zu erinnern, dass in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch heftig diskutiert wurde: damals zwischen Lutheranern und Reformierten, und zwar auch um ein Zentralstück der Theologie, die Abendmahlslehre. Der Prozess hin zur Unterzeichnung der Leuenberger Erklärung drohte zu scheitern, solange die beteiligten Parteien den Einzelheiten des Vergleichs von Formulierungen der jeweiligen konfessionellen Traditionen verhaftet blieben. So kam man nicht voran hin zur noch ausstehenden Abend mahlsgemeinschaft. Erst ein neuer methodischer Ansatz machte die innerevangelische Einigung möglich. Wurde damals also zunächst auch sehr gewissenhaft um Detailfragen gerungen, ja gestritten, wird heute Leuenberg als großer Fortschritt gewürdigt. Wenn wir also Leuenberg loben, müssen wir dann nicht auch bei der Interpretation der „Gemeinsamen Erklä rung“ die grundlegenden, übergeordneten Gesichtspunkte stark machen und die Kritik an Einzelheiten zurücktreten lassen? Und warum gab es nicht ähnlichen Einspruch, als vor 22 Jahren die Kirchengemeinschaft zwischen VELKD, Union Evangelischer Kirchen und Evangelisch-methodistischer Kirche in Deutschland unterzeichnet werden sollte oder 2006, als der Weltrat Methodistischer Kirchen der „Gemeinsamen Erklärung“ zustimmte? Klassi sche methodistische Formulierungen sind dem lutherischen simul iustus et peccator wohl noch weiter entfernt als die traditionelle römisch-katholische Position, und dennoch ist mir keinerlei Einwurf bekannt, dass mit der Annäherung an die Methodisten ein Kernstück luthe­rischer Theologie geopfert worden sei.

Ich glaube, die Versuche, die Bedeutung der „Gemeinsamen Erklärung“ juridisch von ihrer kirchenrechtlichen Stellung oder von einer vollständigen theologischen Kongruenz mit luthe rischen Lehrsätzen abhängig machen zu wollen, gehen am Text vorbei. Ich vertraue darauf, dass sich ihr Gehalt in den Kirchen selbst durchsetzen wird. Wie die Leuenberger Konkordie wollte und will auch die ‚Gemeinsame Erklärung‘ helfen, dass sich zwei ökumenische Partner die Wahr­heit des Evangeliums einander erschließen. Das Verständnis einer konfessionell tradierten Formulierung wurde auf neue Weise so ausgesprochen, dass der andere eben diese Wahrheit des Evangeliums darin wiedererkennt."

MdKI 60/2009, S. 101f. | Lesen Sie den Leitartikel [hier]

 

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